Albarella Golf Hotel - Insel Albarella - Venedig

Veranstalter:
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Alle Angebote und Informationen zum Albarella Golf Hotel

Ort: Ferieninsel Albarella - Rosolina:
Die verkehrsberuhigte Privatinsel Albarella liegt mitten im Naturpark des Po Delta zwischen Chioggia und Comacchio, in der Gemeinde Rosolina (Provinz Rovigo) und ist durch eine Dammstraße mit dem Festland verbunden. Der Zugang zur Insel ist durch eine Schranke versperrt, die nur für Hotelgäste und Personal der Insel geöffnet wird. Die Insel ist der ideale Ort für einen Erholungsurlaub, schöne Stunden im Freien und den Genuss der italienischen Gastronomie. Outdoorbegeisterte kommen hier ganz und gar auf ihre Kosten, es gibt viele Sporteinrichtungen, wie z.B. einen 18-Loch Golfplatz, 20 Tennisplätze, eine Reitanlage, Poollandschaft, Bogen­schießen, Schwimm­schule, Segel- und Surfschule, Mini­golf, Bowlingbahn, Aerobics, Wasseraerobics, Outdoor-Gymnastik und Fußballplätze. Außerdem stehen noch folgende Einrichtungen auf der Insel zur Verfügung: Restaurants, unter anderem mit Blick auf den Strand, Bar, Disco, Kiosk, Blumengeschäft, Juwelier, Waschsalon und eine Autowerkstatt. Fortbewegungsmittel auf der Insel ist entweder das Fahrrad oder die Bimmelbahn.

Anreisemöglichkeiten: Eigenanreise.

Reiseattribute: Außenpool, Tennis, Golf, Haustiere erlaubt, Kinderpool, Sports

Gruber-Marken: Sports

Lage:
Ca. 2km vom Sandstrand und direkt am Golfplatz (18 Loch) gelegen.

Baden: Stranddienste (1 Sonnenschirm und 2 Liegestühle pro Zimmer) ohne Gebühr, möglich ca. vom 16.05.-15.09.2019.

Zimmer: Alle 22 Zimmer mit Dusche/WC, Föhn, Klimaanlage/Heizung, Sat-TV (ca. 2-3 dt. Progr.), W-LAN (ohne Gebühr), Safe, Kühlschrank. Doppelzimmer (Typ DA3) ca. 25-30m². Dreibettzimmer (Typ DT3) ca. 25-30m².Dopplezimmer (Typ DK2) ca. 25-30m², Single mit Kind. Familienzimmer (Typ FA4) ca. 60m², 2 Doppelzimmer, 2 Badezimmer. Einzelzimmer (Typ EZ1) ca. 30m², ist DZ-Single Use. Alle m² Angaben beziehen sich auf die Wohnfläche, ohne Badezimmer. Gitterbett anmeldepflichtig, ca. €15,- pro Tag vor Ort.

Zimmerbelegung: Typ DA3 max. 3 Erw., Typ EZ1 max. 1 Erw.

Ausstattung:
Lobby, Rezeption, Aufzug, Frühstücksraum mit Bar und Terrasse zum Golfplatz, Golf-Restaurant, Kinder und Jugendclub sowie großes Animationsprogramm mit vielen sportlichen Aktivitäten (ab 4 J.). W-LAN nach Verfügbarkeit ohne Gebühr auf der ganzen Insel. Parkplatz nach Verfügbarkeit, ohne Gebühr. Haustiere, anmeldepflichtig ca. €15,- pro Tag vor Ort oder ca. €50,- pro Woche vor Ort (inkl. Eintritt in den Hundestrandsabschnitt).

Verpflegung: Bei Halbpension Frühstücksbuffet und Abendessen. Getränke nicht inkludiert. Bei Vollpension Frühstücksbuffet, mittags und abends Menüwahl.

Sport und Unterhaltung: Fahrradverleih nach Verfügbarkeit ohne Gebühr. Die Poollandschaft mit 3 Pools und Kinderbecken im Sportzentrum der Insel sind kostenlos mitzubenutzen. Tennisplätze und zahlreiche Sportangebote im Sportzentrum der Insel, 18-Loch-Golfplatz, Reitstall, Minigolf, Boccia, Fußball, Yachthafen mit Liegeplätzen- alles gegen Gebühr vor Ort.

Zusatzinformationen: Kur-/Orts­taxen vor Ort zu bezahlen, nähere Informationen Seite 192-193.

Mindestaufenthalt An-/Rückreise: 1 Nacht/täglich außer 03.08.-17.08.19 - 2 Nächte/täglich.

Angebote:

Kinderermäßigungen: DA3: 0-5 J. mit 2 Erw. 100%, 5-12 J. mit 2 Erw. vom 16.02.-30.03., 14.09.-15.12. € 17,- p.N., vom 30.03.-18.04. € 18,- p.N., vom 19.04.-01.06., 07.09.-14.09. € 29,- p.N., vom 01.06.-06.07. € 33,- p.P.,vom 06.07.-03.08.

€ 37,- p.N. , vom 03.08.-18.08. € 48,- p.N., vom 18.08.-07.09. € 43,- p.N., 3. Pers. mit 2 Erw. vom 16.02.-30.03., 14.09.-15.12. € 22,- p.N., vom 30.03.-19.04. €24,- p.N., . vom 19.04.-01.06., 07.09.-14.09. € 44,-, vom 01.06.-06.07. € 49,- p.N., vom 06.07.-03.08. € 55,- p.N., vom 03.08.-18.08. € 72,- p.N., vom 18.08.-07.09. € 64,- p.N. FA4: 0-12 J. mit 2 Erw. 25%, 3+4. Pers. mit 2 Erw. 20%; Frühbucherbonus: 15% bis 31.12., 10% bis 31.03. beide nicht gültig auf HP, VP, 3. u. 4. Pers.



Achtung: Babies (0-2 Jahre) werden genauso wie Kinder als Personen gezählt und sind Teil der Maximalbelegung. Mehrkosten, die aus Überbelegung entstehen können nachverrechnet werden, ansonsten nimmt der Veranstalter vom Rücktrittsrecht gebrauch.