Hotel Atlas Tenerife Residence Resort - Los Cristianos - Teneriffa Süd

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Nur-Hotel-Buchungen:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU vor allem bei 'Nur Hotel Buchungen' im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!

Einrichtungen, Service-, Animations- und Sportangebote in der Wintersaison:
In der Wintersaison (i. d. R. Anfang November bis Ende März/Mitte April) und in der Vor- und Nachsaison (April und Oktober) stehen witterungsbedingt oder aufgrund geringer Besucherzahlen einige hier aufgeführten Einrichtungen zum Teil gar nicht oder nur in beschränktem Umfang zur Verfügung. Dies gilt vor allem für Strand- und Pooleinrichtungen (Sonnenschirme und Liegen, Badestege, Pool- und Strandbars), Animations- und Sportangebote im Freien (insbesondere Wassersport). In vielen Hotels werden die Swimmingpools in den Wintermonaten gewartet bzw. komplett geleert, Wasserrutschen/Aquaparks sind nicht in Betrieb. Auch das Angebot an A-la-carte-Restaurants, Snackrestaurants und Bars kann in der Wintersaison reduziert oder die Servicezeiten können eingeschränkt sein, statt eines Buffets können die Mahlzeiten in Menüform serviert werden. Abendveranstaltungen im Freien entfallen bzw. werden in Innenräume verlegt. Miniclubs werden häufig in der Wintersaison gar nicht oder nur während Schulferienzeiten angeboten. Wenn zur Zimmerausstattung eine Klimaanlage gehört, dient diese in den Wintermonaten als Heizung.

Einreisebestimmungen Spanien:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach Spanien einen Personalausweis, gültigen vorläufigen Personalausweis, Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem bereits ausgestellten Kinderreisepass bis zum Ablauf dessen Gültigkeit einreisen.

Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Allerdings ist gemäß geltender spanischer Luftsicherheitsbestimmungen generell ein gültiges Ausweisdokument zur Beförderung notwendig. 

Minderjährige, die ohne die Begleitung eines Elternteils/Sorgeberechtigten reisen und die spanische Staatsangehörigkeit besitzen (auch deutsch-spanische Doppelstaater) benötigen für die Ausreise eine Ausreisegenehmigung (Permiso de viaje para menores).

Bürger anderer Staaten erkundigen sich zu den Einreisebestimmungen bitte bei der zuständigen spanischen Botschaft bzw. bei den Generalkonsulaten.

Quelle: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

 

(Stand: Januar 2024)