Citrus Park Hotel - Antalya - Antalya

Veranstalter:
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Alle Angebote und Informationen zum Citrus Park Hotel

BESONDERHEITEN
  • Boutique Hotel
LAGE
  • 50 m zum bekannten Konyaati Strand
  • Cafés und Restaurants in direkter Umgebung
  • 6 km zur Stadt
  • 21 km zum Flughafen AYT
AUSSTTTUNG
  • 62 Zimmer
  • Restaurant
  • Swimmingpool
SUPERIOR ZIMMER
  • 21 m², französischer Balkon
  • Schlafzimmer, Doppelbett
  • Bad/WC, Dusche, Föhn
  • Wifi, Satelliten TV
  • Tee/Kaffee, Minibar, Safe
  • Klimaanlage
SPORT & UNTERHALTUNG
  • Fitnessstudio


Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU bei 'Nur Hotel Buchungen' im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!

Hinweise:
Deutsche Staatsbürger mit gültigem Reisepass, Kinderausweis (ab 10 Jahren mit Lichtbild und der Eintragung Nationalität „Deutsch“) oder Personalausweis sind für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten vom Visumzwang befreit. Für Jugendliche unter 15 Jahren, die ohne ihre Eltern in die Türkei reisen, ist ein von beiden Elternteilen unterschriebenes Erlaubnisschreiben mitzuführen (in deutscher Sprache und ins Türkische übersetzt). Bei der Einreise mit Personalausweis händigen die türkischen Zollbehörden ein Einreisepapier aus, welches Sie sorgfältig aufbewahren müssen, da Sie es bei Ihrer Ausreise wieder vorlegen müssen. An deutschen Flughäfen vom Bundesgrenzschutz ausgestellte, vorübergehende Ersatzdokumente („Reiseausweis als Passersatz“) werden nicht akzeptiert. Vorläufige Personalausweise werden nicht anerkannt. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26. Juni 2012 nicht mehr gültig.

Staatsbürger anderer Nationalitäten erkundigen sich bzgl. der Einreisebedingungen bitte bei ihrem zuständigen Konsulat / Botschaft.

Wintermonate:
Hinweise zur Einrichtung während der Wintermonate

Bitte beachten Sie, dass während der Wintermonate witterungsbedingt oder aufgrund geringer Besucherzahlen einige Einrichtungen nicht oder nur in beschränktem Umfang genutzt werden können. Diese Einschränkungen beziehen sich vor allem auf Strand- und Pooleinrichtungen, Animation und Sportangebote im Freien. In der Unterkunftsbeschreibung erwähnte Klimaanlagen dienen selbstverständlich während der Wintermonate als Heizung.