Ort: Poreč:Die atemberaubende Altstadt wurde zum UNESCO Weltkulturerbe erklärt. Rund um den Hauptplatz und den vielen kleinen Gassen haben sich jede Menge Restaurants und Bars angesiedelt. Zugleich gibt es auch zahlreiche Einkaufsmöglickeiten, vom einfachen Souvenirshop bis hin zu exklusiven Boutiquen ist alles dabei. In der Altstadt treten abends viele Folkloregruppen auf. Die jüngere Generation trifft sich in den umliegenden Diskotheken.
Anreisemöglichkeiten: Eigenanreise oder per Bäderbus. Fahrpläne/Preise siehe Seite 22/23.
Reiseattribute: Außenpool, Abenteuer und Spaß (Animation), Haustiere erlaubt, Süßwasserpool
Gruber-Marken:Lage: Die FKK-Anlage „Solaris” befindet sich auf der Halbinsel „Lanterna” ca. 13km von Poreč und ca. 100m vom Meer entfernt.
Baden: Fels- und Grobkiesstrand.
Zimmer: Superior Appartements Solaris Typ 2A3 od. 2B4 (3-4 Personen): Ca. 38-44m², 1 Doppelzimmer, Wohn-/Schlafraum mit 1 od. 2 Schlafgelegenheiten, Kochnische, Dusche/WC, Telefon, Sat-TV, Balkon und Klimaanlage. Gitterbett anmeldepflichtig,
ca. €5,- pro Tag vor Ort.
Zimmerbelegung: Typ 2A3 max. 3 Personen, Typ 2B4 max. 4 Personen
Ausstattung: Die Anlage verfügt über 140 Zimmer und 144 Appartements, Restaurants, W-LAN an der Rezeption (ohne Gebühr), Internetecke (gegen Gebühr), Süßwasserswimmingpool, Liegen am Pool ohne Gebühr (begrenzte Anzahl), Kinderspielplatz, Allzwecksportplatz, bewachte Parkplätze nach Verfügbarkeit (ohne Gebühr). Haustiere nur in den Appartements erlaubt (anmeldepflichtig, ca. €20,- pro Tag vor Ort).
Verpflegung: Nur Unterkunftsleistung.
Sport und Unterhaltung: Animation für Erwachsene und Kinder (Juli bis Sept.), Tanzmusik auf der Terrasse (abends, ab Juli), Karnevalwoche am ersten Samstag im August.
Mindestaufenthalt An-/Rückreise: Pavillons: 02.05.-15.06. u. 02.09.-19.09.20 - 3 Nächte/täglich, 15.06.-02.09.20 - 5 Nächte/täglich. Appartements: 10.04.-10.05. u. 21.09.-27.09.20 - 3 Nächte/täglich, 10.05.-25.07. u. 23.08.-21.09.20 - 5 Nächte/täglich, 25.07.-23.08.20 - 7 Nächte/täglich.
Achtung: Babies (0-2 Jahre) werden genauso wie Kinder als Personen gezählt und sind Teil der Maximalbelegung. Mehrkosten, die aus Überbelegung entstehen können nachverrechnet werden, ansonsten nimmt der Veranstalter vom Rücktrittsrecht gebrauch.