Landeskategorie 4 Sterne
Lage - Am schönen Sandstrand gelegen
- nur 100 m vom Ortszentrum Varadero
Ausstattung - Solymar: 332 Zimmer verteilt auf 4 Etagen
- Solymar: 193 Bungalows
- Arenas Blancas: 358 Zimmer verteilt auf 4 Etagen
- Geldwechselservice, Lobby mit Rezeption, Lifte
- WLAN in der Lobby vom Solymar (geg. Gebühr), Internetecke (geg. Gebühr)
- 3 Buffetrestaurants
- 5 a la carte-Restaurants (italienisch, kubanisch, Fisch, spanisch, mexikanisch, asiatisch)
- 11 Bars, Diskothek
- Geschäfte, Friseur, Beauty Salon
- 3 Swimmingpools (2 davon mit Kinderbereich), 2 Whirlpools
- Liegen, Sonnenschutz, Strandtücher am Pool und Strand inkl.
Für die Kinder- Miniclub (4-12 J.)
- Spielplatz
- Kinderpool
Zimmer - Alle Zimmer/Bungalows sind hell und freundlich ausgestattet
- Klimaanlage
- SAT-TV, Telefon
- Bad mit Dusche/WC, Föhn
- Safe inkl., Bügeleisen/-Brett, Kaffeemaschine • Minibar inkl.
- Balkon oder Terrasse
weitere Zimmer lt. Buchungssystem
Verpflegung
All Inclusive
- Frühstück, Mittag- und Abendessen in Buffetform
- Snacks zwischen den Mahlzeiten
- lokale alkoholische und alkoholfreie Getränke (24 Std.)
- teilw. international Getränke
- 2x Abendessen im a la carte-Restaurant mit Reservierung
Sport & Unterhaltung - Fitnesscenter, Sauna, 2 Tennisplätze, Sportplatz, Beachvolleyball
- Schnuppertauchen, Kanu, Kajak, Katamaran, Tretboot, Schnorcheln, Surfen
- Animation, Abendunterhaltung
- Gegen Gebühr: Fahrradverleih, Massage
Einreisebestimmungen für Kuba:
Deutsche Staatsbürger (auch Minderjährige) benötigen für die Einreise nach
Kuba einen
Reisepass oder
vorläufigen Reisepass, der bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein muss.
Kinder bis zu 12 Jahren können auch mit einem
gültigen Kinderreisepass einreisen.
Für einen Aufenthalt zu touristischen Zwecken von bis zu 90 Tagen ist außerdem ein
Visum in Form einer
Touristenkarte notwendig. Diese ist bei der kubanischen Botschaft in Berlin, bei einigen Fluggesellschaften am Flughafen und bei kommerziellen Anbietern im Internet erhältlich und kann einmalig um weitere 90 Tage verlängert werden (vorbehaltlich der Genehmigung der kubanischen Behörden). Bei längeren Aufenthalten ist ein reguläres Visum erforderlich. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt. Die Fluggesellschaften kontrollieren vor Abflug aus Deutschland grundsätzlich, ob Visum oder Touristenkarte vorhanden ist und verweigern ggf. die Mitnahme.
Bei Einreise werden zur Kontrolle
biometrische Fotos der Reisenden angefertigt.
Minderjährige, die die kubanische Staatsbürgerschaft besitzen und nur von einem Elternteil/Sorgeberechtigten begleitet werden, benötigen zur Ausreise eine notariell beglaubigte Genehmigung des jeweils anderen Elternteils/Sorgeberechtigten.
Jeder Kubareisende ist verpflichtet, bei der Einreise
einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht ausreichend. Zur Nachweispflicht sollten
Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen
Reisekrankenversicherung in spanischer Sprache vorliegen. Für weitere und detailliertere Informationen wenden Sie sich vor Abreise an die kubanische Botschaft in Berlin.
Bürger anderer Staaten erkundigen sich bzgl. der Einreisebedingungen bitte bei der Botschaft von Kuba in Berlin.
Quelle: Kuba: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand: Januar 2024)
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU bei 'Nur Hotel Buchungen' im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!
Einrichtungen, Service-, Animations- und Sportangebote in der Wintersaison:
In der Wintersaison (i. d. R. Anfang November bis Ende März/Mitte April) und in der Vor- und Nachsaison (April und Oktober) stehen witterungsbedingt oder aufgrund geringer Besucherzahlen einige hier aufgeführten Einrichtungen zum Teil gar nicht oder nur in beschränktem Umfang zur Verfügung. Dies gilt vor allem für Strand- und Pooleinrichtungen (Sonnenschirme und Liegen, Badestege, Pool- und Strandbars), Animations- und Sportangebote im Freien (insbesondere Wassersport). In vielen Hotels werden die Swimmingpools in den Wintermonaten gewartet bzw. komplett geleert, Wasserrutschen/Aquaparks sind nicht in Betrieb. Auch das Angebot an A-la-carte-Restaurants, Snackrestaurants und Bars kann in der Wintersaison reduziert oder die Servicezeiten können eingeschränkt sein, statt eines Buffets können die Mahlzeiten in Menüform serviert werden. Abendveranstaltungen im Freien entfallen bzw. werden in Innenräume verlegt. Miniclubs werden häufig in der Wintersaison gar nicht oder nur während Schulferienzeiten angeboten. Wenn zur Zimmerausstattung eine Klimaanlage gehört, dient diese in den Wintermonaten als Heizung.
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass für alle Gäste ohne Wohnsitz in der EU bei 'Nur Hotel Buchungen' im Zielgebiet Probleme beim Einchecken im Hotel auftreten können. In einem solchen Fall sind die Hoteliers dazu berechtigt, eine Nachzahlung vor Ort einzufordern oder die Buchung zurückzuweisen!